© Häuptling 2020
AGB – Häuptling, Bereich Textilveredelung
1. Geltung
Bei Erteilung eines Auftrages der Textilveredelung (Textildruck, Textilstickerei, Näharbeiten) gelten
nachstehende Bedingungen als vom Auftraggeber anerkannt. Sollten Teile dieser Bedingungen
unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Unwirksame
oder nichtige Bedingungen sind durch Regelungen zu ersetzen, die dem gewollten Zweck in rechtlich
zulässiger Form am nächsten kommen. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
2. Angebot & Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Abbildungen und Angaben in Katalogen,
Prospekten und Internet sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich und ausnahmsweise als
verbindlich bezeichnet werden. Die angebotenen Preise gelten nur in Verbindung mit den zugrunde
gelegten Auftragsdaten und sind freibleibend hinsichtlich Preis, Menge und Lieferzeit. Aufträge
gelten erst nach schriftlicher Bestätigung oder Lieferung als angenommen. Mehrkosten, die durch
vom Auftraggeber veranlasste Änderungen an den Auftragsdaten entstehen, werden nach Aufwand
berechnet.
3. Zahlungsbedingungen
Neukunden erhalten die erste Lieferung per Nachnahme bzw. Vorkasse. Nachnahmegebühren
werden weiterbelastet. Nach Gewährung eines Kreditrahmens gelten für Warengeschäfte 14 Tage
rein netto. Der Versand erfolgt grundsätzlich nur auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Es wird,
sofern nichts anderes vereinbart wurde, die jeweils günstigste von uns nutzbare Versandart gewählt.
4. Lieferung
Liefertermine sind, soweit schriftlich vereinbart, verbindlich. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber
erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn auch eine schriftlich gesetzte, angemessene Nachfrist nicht
eingehalten wurde. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit sich eine Haftung nicht
zwingend aus gesetzlichen Vorschriften ergibt. Vom Auftraggeber zu vertretende Verzögerungen wie
Änderungswünsche, verspätete Lieferung der zu bearbeitenden Materialien oder Daten können die
Liefertermine verlängern. Werden in Folge besonderer Eilbedürftigkeit durch vom Auftraggeber zu
vertretende Verzögerungen Qualitätskontrollen, die üblicherweise kundenseitig durchgeführt
werden, unterlassen, haftet die Plusprint GmbH nicht für Qualitätsbeanstandungen, es sei denn, sie
beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, unverschuldetes
Unvermögen der Firma Häuptling, seiner Erfüllungsgehilfen oder Vorlieferanten verlängern die
Liefer- oder Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung. Teillieferungen sind zulässig und
entsprechend der Zahlungsbedingungen zahlbar. Bei überfälligen Posten behalten wir uns das Recht
vor Folgelieferungen einzubehalten. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 5% der beauftragten
Menge können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
5. Reklamationen
Reklamationen können nur innerhalb von 7 Tagen nach Empfang der Ware anerkannt werden und
müssen uns schriftlich mitgeteilt werden. Bei Minderung oder Beschädigung auf dem Transportweg
ist dem Spediteur sofort Mitteilung zu machen. Unsere Verantwortung erlischt mit der
ordnungsgemäßen Aufgabe der Sendung. Rücksendungen sind in jedem Fall frei Haus zu verschicken.
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung auf den Auftraggeber über. Begründete
Mängel werden innerhalb einer angemessenen Frist nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung beseitigt. Andere Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistungspflicht bestehen
nur, falls die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt
oder falls eine von uns zugesicherte Eigenschaft nachweislich fehlt. Eine Haftung für Mängelschäden
ist ausgeschlossen, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen besteht. Alle Ansprüche des
Auftraggebers aus zu Recht bemängelten Lieferungen oder Leistungen verjähren innerhalb einer Frist
von 3 Monaten nach Lieferung. Hat der Auftrag Lohnveredelungsarbeiten oder die
Weiterverarbeitung von Druckerzeugnissen zum Gegenstand, besteht keine Haftung für die
Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzubearbeitenden Erzeugnisses, sofern sie nicht
durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Für die Qualität sind die gelieferten
Muster maßgebend. Bei farbigen Reproduktionen können geringfügige Abweichungen vom Original
nicht beanstandet werden. Ebenso wenig können handelsübliche oder technisch bedingte
Abweichungen von der Qualität, der Beschaffenheit, den Maßen, der Farbe usw. beanstandet
werden. Wir behalten uns vor, die Bearbeitung von Aufträgen nicht fortzusetzen, falls wir durch die
Bearbeitung einen Beitrag zu einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder die guten Sitten
leisten. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller aus der gesamten
Geschäftsverbindung entstandenen Ansprüche unser uneingeschränktes Eigentum. Dies gilt
ausdrücklich auch für bereits weiterverarbeitete Waren. Zugriffe Dritter auf die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort anzuzeigen. Bei Weiterverkauf unserer Ware
gelten die entstehenden Forderungen als an uns abgetreten.
7. Material- und Datenbereitstellung
(1) Vom Kunden zu liefernde Materialien sind in einwandfreiem Zustand frei Haus zu liefern. Der
Kunde Haftet für Seine Materialien das sie der weiteren Behandlung standhalten (Temperaturen von
mindestens 160 Grad Celsius) Sie werden keiner Mengen- und Qualitätskontrolle unterzogen. Zum
Ausgleich von Auflagedifferenzen und Verlusten während der Verarbeitung ist eine Mehrlieferung
von 5% der geplanten Mengen erforderlich, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Materialien sind
frei von für die beschädigungsfreie Anlieferung unnötigen Umverpackungen, Folien und
Umreifungsbändern so bereitzustellen, so dass vor oder während der Verarbeitung keine unüblichen
und unnötigen Kosten entstehen. Die Mehrkosten der Verarbeitung für falsch bzw. ungeeignet geoder
verpackter Waren werden nach Aufwand berechnet.
(2) Restmaterial wird nach Auftragsabwicklung vernichtet, sofern der Auftraggeber nicht binnen 14
Tagen anderes bestimmt oder in der Beauftragung anderes festgelegt wurde. Rücksendungen
werden unfrei und auf Risiko des Auftraggebers geliefert.
(3) Der Auftraggeber haftet allein dafür, dass der Inhalt von ihm angelieferten Druckvorlagen oder
Erzeugnisse nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstößt, insbesondere dafür, dass durch die
Ausführung seiner Aufträge keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber hat Firma
Häuptling von allen möglichen Ansprüchen Dritter aufgrund solcher Rechtsverletzungen freizustellen.
8. Verwahrung und Versicherung
Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger (z.B. Textilien, Druckerzeugnisse) und andere der
Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach
vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus
verwahrt. Diese vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Gegenstände werden bis zum
Auslieferungstermin pfleglich behandelt. Eine Haftung für Beschädigungen besteht nur bei Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit. Die Versicherung dieser Gegenstände hat der Auftraggeber selbst zu
besorgen.
9. Eigentum und Urheberrecht
Sämtliche von uns gefertigten Druckunterlagen, Entwürfe, Reproduktionen, Drucksiebe, Klischees
usw. bleiben unser Eigentum, sofern für die Anfertigung keine besondere Vergütung vereinbart
wurde. Ebenso bleibt uns das allgemeine Urheber- oder sonstige Schutzrecht an von uns
entworfenen, gestalteten oder umgestalteten Motiven, Schriftsätzen oder sonstigen Zeichen, sofern
mit dem Auftraggeber keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Wird uns für
einen Druck- oder sonstigen Auftrag vom Auftraggeber ein Motiv, Logo oder sonstiges Zeichen oder
Werk zur Verfügung gestellt, übernimmt der Auftraggeber die Gewähr dafür, dass der
Auftragsausführung keine Rechte Dritter entgegenstehen; von allen Ansprüchen Dritter hat er uns
freizustellen.
10. Datenschutz
Die zum Zwecke der Erfüllung von Versandaufträgen übergebenen Daten werden auf unseren
Systemen zwischengespeichert und ggf. für den Versand aufbereitet. Nach der auftragsbezogenen
Verarbeitung wird der Datenbestand dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und zeitgleich mit der
Übergabe aus den Datenspeichern der Firma Häuptling vollständig und endgültig gelöscht. Der
Auftraggeber einer Versanddienstleistung erklärt automatisch durch die Übermittlung der Daten,
dass er über die Nutzungsrechte der Daten verfügt. Alle vom Auftraggeber übergebenen
Datenbestände werden ausschließlich für die Abwicklung des betreffenden Auftrages verwendet. Die
einschlägigen Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden bei der Speicherung
und Bearbeitung der Daten beachtet.
11. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder
werden, oder eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder
Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen
treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.